AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der work4all GmbH (Stand Dezember 2025)

1. Geltungsbereich

1.1. Nachdem die work4all GmbH sich ausschließlich an Kunden wendet, die nicht Verbraucher im Sinne des Gesetzes sind, gelten die nachstehenden AGB ausschließlich für Vertragsbeziehungen mit Nicht-Verbrauchern.

1.2. Soweit die work4all GmbH nicht selbst Hersteller im Sinne des Gesetzes ist, beschränkt sich die Rechtsposition von der work4allGmbH auf die eines Händlers. Die work4all GmbH kann ihre gegenüber dem Hersteller bestehenden Garantieansprüche an den Kunden erfüllungshalber oder an Erfüllung statt abtreten. Im Zweifel gilt die Abtretung an Erfüllung statt. Mit Abschluss des Kaufvertrages nimmt der Kunde die Abtretung an.

1.3. Die AGB der work4all GmbH gelten für alle Rechtsgeschäfte, mit welchen die work4all GmbH Leistungen oder Ware anbietet und verkauft. AGB des Kunden gelten nur dann, wenn diese von der work4all GmbH ausdrücklich und schriftlich anerkannt worden sind. In diesem Falle gelten die AGB der work4all GmbH ergänzend zu den AGB des Kunden.

2. Vertragsschluss

2.1. Diese AGB ergänzen die gegenseitigen Verpflichtungen der work4all GmbH und des Kunden aus dem in der Regel in Textform geschlossenen Vertrag. Bei Nutzung der Software in der work4all Cloud gilt zusätzlich der zwischen den Parteien zu schließende Auftragsverarbeitungsvertrag (siehe auch Bestimmung 9 der AGB). Von der work4all GmbH dem konkreten Kunden unterbreitete Angebote binden die work4all GmbH nur innerhalb der im Angebot angegebenen Annahmefrist. Annahmeerklärungen des Kunden, die inhaltlich vom Angebot der work4all GmbH abweichen oder nach Ablauf der Bindungsfrist eingehen, gelten als Angebot des Kunden an die work4all GmbH zum Abschluss des Vertrages zu geänderten Konditionen.

2.2. Allgemeine Veröffentlichungen und Werbung durch die work4all GmbH stellen kein Angebot dar, sondern eine invitatio ad offerendum und sind stets freibleibend zu verstehen.

2.3. Inhalt des Vertrages werden nur die schriftlich im Angebot zugesagten Leistungen und Spezifikationen, soweit es sich nicht um Standard-Programme ohne spezielle Adaption an die Bedürfnisse des Kunden handelt. Insoweit gelten nur die in den von der work4all GmbH dem Kunden in Form von Werbematerial oder Handbüchern zur Verfügung gestellten Spezifikationen eines Standard-Programms als vereinbart und geschuldet.

2.4. Soweit die work4all GmbH zur Lieferung von Software verpflichtet ist, so erwirbt der Kunde ausschließlich das nicht ausschließliche und nicht übertragbare Recht zur Nutzung der Software an der vereinbarten Anzahl von Arbeitsplätzen und Speicherung auf der vereinbarten Anzahl von Servern. Die work4all GmbH bleibt Eigentümer des in der Software verkörperten geistigen Eigentums mit allen Urheberrechten. Insbesondere gilt hinsichtlich der Nutzbarkeit gelieferter Software die im Vertrag vereinbarte Anzahl der Arbeitsplätze und Server, von denen aus gleichzeitig mit der Software gearbeitet werden kann, als bindend für die Vertragsparteien. Dem Kunden ist die Weitergabe der von der work4all GmbH gelieferten Software an Dritte untersagt, gleich in welcher Form und aus welchem Rechtsgrund, es sei denn, die work4all GmbH willigt hierin ein.

Soweit ein Pflichtenheft des Kunden zur Adaption der Software vorliegt, so wird dessen Inhalt nur Bestandteil des Vertrages, wenn das Pflichtenheft vor Vertragsschluss vorgelegt wird und die work4all GmbH die hierin spezifizierten Leistungsmerkmale ausdrücklich zusichert.

3. Lieferungen und Leistungen

3.1. Lieferungen und Leistungen erfolgen auf der Grundlage der vertraglichen Vereinbarungen. Vorvertragliche Vereinbarungen werden nur dann Bestandteil der vertraglichen Vereinbarungen, wenn sie von derwork4all GmbH schriftlich bestätigt wurden.

3.2. Soweit für die Erbringung der Leistung durch die work4all GmbH eine Mitwirkung des Kunden erforderlich ist, so verlängert sich eine vereinbarte Frist zur Erbringung der Leistung durch die work4all GmbH um die durch die mangelnde Mitwirkung des Kunden entstehende Verzögerung.

3.3. Befindet sich der Kunde mit der Mitwirkung bei der Abnahme der Leistung im Verzug, so kann die work4all GmbH den vereinbarten Leistungspreis ohne Abzug zu dem Zeitpunkt fällig stellen, zu dem die Leistung ohne die durch den Kunden verursachte Verzögerung bei regelmäßigem Geschäftsgang erbracht worden wäre. Dem Kunden steht insoweit kein Zurückbehaltungsrecht im Hinblick auf Leistungen oder Teilleistungen zu, die aufgrund seiner mangelnden Mitwirkung nicht oder nicht fristgerecht erbracht werden können.

3.4. Die work4all GmbH ist bei der Erfüllung der Verpflichtungen zu Teilleistungen berechtigt. Werden Teilleistungen über einen Zeitraum von mehr als zwei Monaten erbracht, so gelten die Teilleistungen als jeweils rechtlich selbständig und hierfür fällige Entgelte können in Form von angemessenen Abschlagszahlungen fällig gestellt werden.

3.4. Die im Vertrag vereinbarte Lieferzeit verlängert sich angemessen bei Betriebsstörungen, Streik, Aussperrungen, Nichtbelieferung durch Vorlieferanten und sonstigen unabwendbaren Fällen höherer Gewalt, auf die die work4all GmbH keinen Einfluss hat.

3.5. Gerät die work4all GmbH in Verzug, so ist die Schadensersatzpflicht im Falle einfacher Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Die Haftung bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit bleibt davon unberührt. Die Beweislast für die Schadensverursachung und die Höhe des Ver­zugsschadens liegt in jedem Fall beim Kunden.

3.6. Lieferung und Versand erfolgen auf Rechnung und Gefahr des Kunden, wobei die Leistungsgefahr auf den Kunden mit Übergabe an den Frachtführer/Zustelldienst übergeht.

4. Preise und Zahlungen

4.1. Alle Preisangaben in Angeboten, Broschüren oder sonstigen Veröffentlichungen der work4all GmbH verstehen sich als Netto-Preise zuzüglich der jeweils gültigen Mehrwertsteuer (derzeit 19 %), wenn nicht ausdrücklich etwas anderes erklärt ist.

4.2. Standard-Programme und Support-Pakete werden zu Festpreisen abgegeben. Schulungen, Installationen und Programm-Adaptionen, sowie die Erbringung individueller Leistungen nach Kundenwunsch werden zum vereinbarten Stundenpreis abgegeben. Der jeweils gültige Stundenverrechnungssatz ergibt sich aus dem Vertrag.

4.3. Soweit nichts anderes vereinbart wird, ist die Rechnung für erbrachte Leistungen/Teilleistungen binnen 14 Tagen nach Erhalt auszugleichen.

4.4. Soweit die Leistung von der work4all GmbH noch nicht vollständig erbracht ist, so steht der work4all GmbH während der Zeit des Zahlungsverzuges ein Zurückbehaltungsrecht an noch nicht erbrachten Teilleistungen zu.

4.5. Zahlungen sind grundsätzlich unbar zu erbringen. Barzahlungen sind nur nach ausdrücklicher Genehmigung des Geschäftsführers der work4all GmbH zulässig. Die work4all GmbH akzeptiert insoweit alle Formen des unbaren Zahlungsverkehrs mit Ausnahme von Wechseln.

5. Eigentumsvorbehalt

5.1. Die work4all GmbH kann die Nutzung der Software sperren, wenn der Kunde mit einer oder mehreren fälligen Zahlungen in Höhe von mindestens zwei Monatsmieten länger als vier Wochen im Verzug ist.

5.2. Die work4all GmbH behält sich außerdem vor, die Nutzung der Software zu sperren, wenn diese über den vereinbarten Umfang hinausgenutzt wird, insbesondere von nicht oder nicht mehr genehmigten Arbeitsplätzen oder Servern aus.

6. Sachmängel

6.1. Grundlage der von der work4all GmbH zuliefernden Software ist die Leistungsbeschreibung, die von der work4all GmbH in einer dem Kunden mit Wissen und Wollen von der work4all GmbH zugänglichen Publikationsform zugänglich gemacht wird. Unerhebliche Abweichungen der Software von der Leistungsbeschreibung gelten nicht als Mangel und berechtigenden Kunden nicht zur Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen. Dies gilt auch für Abweichungen, die sich aus der laufenden Weiterentwicklung der Software ergeben, es sei denn, durch diese Weiterentwicklungen wird eine ursprünglich für den Kunden nutzbare Software in ihrer Nutzbarkeit nicht nur unerheblich eingeschränkt. Die work4all GmbH weist ausdrücklich darauf hin, dass es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, eine absolut fehlerfreie Software herzustellen.

6.2. Eine Sachmängelhaftung ist ebenfalls ausgeschlossen für nicht reproduzierbare oder anderweitig nicht nachweisbare Funktionsfehler der Software.

6.3. Ansprüche wegen eines Sachmangels verjähren innerhalb eines Jahres nach Beginn der gesetzlichen Verjährungsfrist. Weitergehende Haftung wegen grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzungen durch die work4all GmbH bleiben hiervon unberührt.

6.4. Werden vom Kunden angebliche Mängel der Software gemeldet, die sich nach Überprüfung durch die work4all GmbH nicht als solche bestätigen, so ist die work4all GmbH berechtigt, hierdurch entstandenen Aufwand in Rechnung zu stellen. Es gelten die branchenüblichen Stundenverrechnungssätze als vereinbart. Dies gilt nicht, wenn der Kunde mit zumutbarem Aufwand nicht erkennen konnte, dass es sich nicht um einen Mangel der Software handelte.

6.5. Die work4all GmbH übernimmt keine Gewähr dafür, dass die gelieferte Software fehlerfrei mit Softwareprogrammen Dritter zusammenarbeitet, die nicht ausdrücklich von der work4all GmbH als kompatibel freigegeben oder zertifiziert wurden. Insbesondere ist die Haftung für Schäden ausgeschlossen, die aus der gleichzeitigen Nutzung der gelieferten Software mit nicht freigegebener Drittsoftware entstehen, es sei denn, die work4all GmbH hat die Unbedenklichkeit dieser parallelen Nutzung vorab ausdrücklich bestätigt. Der Kunde wurde darauf hingewiesen, dass ein gleichzeitiger Betrieb der Software mit nicht von der work4all GmbH zertifizierten Programmen in einem Netzwerk oder auf demselben Server zu Funktionseinschränkungen oder Fehlern der Software führen kann. Dem Kunden obliegt es, der work4all GmbH etwaige Änderungen der Soft- oder Hardwarekonfiguration seiner IT-Anlage mitzuteilen, sofern diese Änderungen die Nutzung der gelieferten Software beeinträchtigen.

6.6. Für On-Premise Installationen leistet diework4all GmbH keine Gewähr für den Verlust von Daten durch die Verwendung von durch die work4all GmbH gelieferte Software oder durch von der work4all GmbH erbrachte Dienstleistungen, die über den Aufwand für die Wiederherstellung der Daten aus einer ordnungsgemäß vom Kunden erstellten Datensicherung hinausgeht. Der Kunde erkennt an, für die Sicherung seiner Datenbestände alleinverantwortlich zu sein und sichert zu, in den gebotenen Zeitabständen eine Sicherung seiner Daten durchzuführen. Für das Cloud Server-Hosting gelten die separaten Vertragsbedingungen.

7. Rechtsmängel

7.1. Die work4all GmbH leistet für die Verletzung der Rechte Dritter durch die von der work4all GmbH gelieferte Software nur insoweit Gewähr, als die Software bestimmungsgerecht eingesetzt wird.

7.2. Der Einsatzbereich der von der work4all GmbH gelieferten Software wird auf den europäi­schen Wirtschaftsraum beschränkt, sodass eine Haftung für die Verletzung von Rechten Drit­ter durch den Einsatz der Software außerhalb des Vertragsraumes ausgeschlossen wird.

7.3. Wenn und soweit der Kunde von einem Drittenwegen der Verletzung von Rechten Dritter in Anspruch genommen wird, so darf der Kunde derartige Ansprüche nicht anerkennen, sondern hat die work4all GmbH unmittelbar und vollständig über die Sachlage zu unterrichten. Ansprüche des Kunden gegenüber der work4all GmbH sind nur dann im in diesen AGB gesetzten Rahmen möglich, wenn die Inanspruchnahme durch Dritte wegen Verletzung deren Rechte gerechtfertigt und es der work4all GmbH nicht gelungen ist, den verletzten Dritten unmittelbar zu befrieden.

8. Grundsätzliche Haftungsbeschränkungen

8.1. Die work4all GmbH haftet nicht für durch leichte Fahrlässigkeit verursachte Schäden, es sei denn, es wäre die Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht damit verbunden.

8.2. Eine Haftung für Vermögensschäden, entgangenen Gewinn und sonstige, nicht unmittelbar mit der Leistung der work4all GmbH verbundene Folgeschäden wird ausgeschlossen, es sei denn, der work4all GmbH wäre grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz vorzuwerfen.

8.3. Die Haftung ist im Einzelfall auf den Vertragswert beschränkt, bei Dauerschuldverhältnissen auf einen Jahresbetrag.

9. Datenschutz

9.1. Wenn der Kunde die Software in der work4all Cloud nutzt, agiert die work4all GmbH im Hinblick auf die Daten, die der Kunde mit der Software verarbeitet, als Auftragsverarbeiter.

9.2. Grundlage hierfür ist der zwischen den Parteienabgeschlossene Auftragsverarbeitungsvertrag.

9.3. Der Auftragsverarbeitungsvertrag wird standardmäßig zusammen mit dem Leistungs- bzw. Hauptvertrag mit allen Kunden abgeschlossen. Er gilt nur für den Fall der Nutzung der Software in der work4all Cloud.

10. Schlussbestimmungen

10.1. Für die gesamte Geschäftsbeziehung zwischen derwork4all GmbH und dem Kunden gilt die Geltung des deutschen Rechts als ausschließlich vereinbart. Die Anwendung sonstiger nationaler Rechtsvorschriften oder internationaler Rechtsnormen oder Schiedsordnungen ist ausgeschlossen.

10.2. Erfüllungsort ist Köln, soweit nicht Installation oder Wartung am Geschäftsort des Kunden erforderlich sind.

10.3. Als Gerichtsstand wird Köln vereinbart, wobei es der work4all GmbH freisteht, andere, für den Kunden zulässige Gerichtsstände zu wählen.

10.4. Sämtliche Vereinbarungen zwischen der work4all GmbH und dem Kunden bedürfen der Textform, einschließlich des Verzichts auf die Geltung dieses Schriftformerfordernisses. Kündigungen müssen in nachweisbarer Form schriftlich erfolgen.

10.5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein, so berührt dies die Geltung der übrigen Bestimmungen nicht. Die Vertragsparteien verpflichten sich, die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung mit derjenigen wirksamen und durchführ­baren Bestimmung zu ersetzen, die dem wirtschaftlich Gewollten der undurchführbaren oder unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.